Mit der neuen DAC stehen die Herkünfte im Vordergrund
Der Anlass: Mit dem Jahrgang 2020 tritt für die Weine der Wachau die neue DAC-Verordnung in Kraft, welche die Bezeichnung der Herkunftsweine reglementiert. Für die Wachau ist nun eine dreistufige Kategorisierung in Gebiets-, Orts- und Riedenweine vorgesehen. Die wichtigsten Qualitätskriterien der Gebietsvereinigung Vinea Wachau (etwa verpflichtende Handlese und Verbot der Mostanreicherung) wurden in die DAC-Verordnung übernommen. „Wir sind mit der DAC-Regelung insgesamt durchaus einverstanden, wenngleich wir es bedauern, dass Traditionssorten wie Gelber Muskateller oder Neuburger keine Lagenbezeichnungen mehr tragen dürfen, sondern nur als Gebiets- oder Ortswein ohne Lage gefüllt werden dürfen.“, erklärt Lucas Pichler, der Juniorchef des Oberloibener Weinguts.
„Die alten Vinea-Kategorien sind obsolet geworden“
Wesentlicher aber ist für Pichler, dass es nun zu einer Doppelgleisigkeit kommt, da die DAC-Regelungen vollständig auf Herkunftsvermarktung abzielen, während die Vinea-Regelungen auf Zucker-Gradationen basieren (Steinfeder max. 11,5 Vol.% / Federspiel 11,5 – 12,5 Vol.% / Smaragd ab 12,5 Vol.%). „Die Einführung der DAC-Verordnung wäre der richtige Zeitpunkt gewesen, die Vinea-Regelungen zu novellieren – etwa eine Limitierung der Bezeichnung Smaragd auf die besten Lagen oder die Abschaffung der Zuckerkategorien, die aufgrund des Klimawandels ohnehin obsolet geworden sind.“, so Pichler. Da er den Vinea Vorstand von diesen Neuerungen nicht überzeugen konnte, gab Lucas Pichler bereits im Frühjahr seine Funktion im Vorstand der Vinea auf und tritt ab sofort aus der Vereinigung aus. „Dies ist ein sehr schwieriger Schritt“, so Pichler. „Denn meine Familie hat viele Jahre in der Vereinigung mitgearbeitet, wir haben dem 1983 geschaffenen System sehr viel zu verdanken und es verbinden uns sehr enge Freundschaften mit vielen der Mitglieder“.