Nach jahrelangen Diskussionen zwischen Winzern und dem Ministerium für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus ist endlich ein Konsens gefunden: Als eines der letzten Weinanbaugebiete Österreichs wird die Wachau ihre eigene DAC. Bereits ab dem Jahrgang 2019 können die Weine als Wachau DAC auf den Markt kommen, ab dem Jahrgang 2020 wird die DAC für alle Qualitätsweine verpflichtend sein. „Mit der Wachau haben wir nun ein weiteres wichtiges Mitglied in der österreichischen DAC-Familie“, zeigt sich Chris Yorke, Geschäftsführer der Österreich Wein Marketing (ÖWM) erfreut. „Damit setzt Österreichs Weinwirtschaft den nächsten Schritt auf dem Weg des Herkunftsmarketings. Dieser bewährt sich nun bereits seit 17 Jahren und erfreut sich auch international großer Anerkennung.“
14 andere Weinanbaugebiete des Landes hatten bereits vorher diese Herkunftsbezeichnung (Districtus Austriae Controllatus) erhalten. Sie bedeutet für den Konsumenten mehr Transparenz, mehr Klarheit und mehr Logik. Sie ist angelehnt an das deutsche VDP-Klassifizierungssystem, allerdings mit dem Unterschied, dass es nicht vier-, sondern nur dreigliedrig ist. Es unterscheidet in aufsteigender Folge zwischen Gebiets-, Orts- und Riedenweinen. Als letztere dürfen nur Grüner Veltliner und Riesling in Verkehr gebracht werden, die beiden Leitsorten der Wachau. Je höher man in der DAC-Pyramide klettert, desto strenger werden die ergänzenden Anforderungen. Übrigens: Für alle Weine ist Handlese zwingend vorgeschrieben, auch dort, wo eine mechanische Lese möglich wäre.
- Riedenweine werden ausschließlich aus den Wachauer Leitsorten Grüner Veltliner und Riesling gekeltert. Weder spürbarer Holzeinfluss noch Anreicherung sind erlaubt. Jeder Riedenwein darf nur Trauben einer Riede beinhalten. In der Wachau sind insgesamt 157 Rieden definiert, die entsprechende ist am Etikett sichtbar. Betriebliche Marken oder Phantasiemarken dürfen bei Riedenweinen nicht verwendet werden.
- Ortsweine werden aus Trauben eines einzelnen Ortes gekeltert und haben keinen spürbaren Holzeinfluss. 22 Ortsnamen sind erlaubt, der entsprechende wird am Etikett vermerkt. Nur für die Wachau besonders typische Rebsorten dürfen in Verbindung mit einem Ortsnamen genutzt werden: Grüner Veltliner, Riesling, Weißer Burgunder, Grauer Burgunder, Chardonnay, Neuburger, Muskateller, Sauvignon blanc oder Traminer.
- Gebietsweine spiegeln die Vielfalt der Wachau wider und können aus 17 gebietstypischen Rebsorten gekeltert werden. Die Betriebe können Trauben aus dem gesamten Weinbaugebiet Wachau verwenden. Auch betreffend Stilistik sind die Betriebe beim Gebietswein freier, so ist zum Beispiel die Verwendung von neuen Barriquefässern für den Ausbau erlaubt.Die etablierten Vinea Wachau-Marken Steinfeder, Federspiel und Smaragd, die die Weine nach Alkoholgehalt ordnen, bleiben erhalten. Das heisst: Auch auf Gebietswein-Ebene können Smaragde produziert werden. „Die Wachau DAC ermöglicht es uns, die Buntheit der Wachau auf vielfältige Weise zu stärken und klar zu kommunizieren“, sagt DI Anton Bodenstein, Obmann des Regionalen Weinkomitees Wachau.