Die Weingesetze

Im Labyrinth des Weins

QualitätsweineDie Wein­ge­set­ze sol­len dem Ver­brau­cher Sicher­heit über die Her­kunft des Weins geben und eine Min­dest­qua­li­tät garan­tie­ren. Tat­säch­lich sind die Wein­ge­set­ze ein Laby­rinth – zumin­dest in Euro­pa. Ihre Logik erschließt sich nur noch Ver­wal­tungs­be­am­ten und Statistikern.

Wein wird in den Län­dern der Euro­päi­schen Uni­on (EU) in zwei Kate­go­rien ein­ge­teilt: Tafel­wein und Qua­li­täts­wein. Qua­li­täts­wei­ne bil­den die Spit­ze der Wein­hier­ar­chie. In der Regel sind die bes­ten Anbau­ge­bie­te jedes Lan­des aus­er­se­hen, um Qua­li­täts­wei­ne zu pro­du­zie­ren. Damit ein gewis­ser Stan­dard an Qua­li­tät und Typi­zi­tät gewähr­leis­tet ist, hat jede Regi­on für sich mehr oder weni­ger prä­zi­se Vor­schrif­ten erlas­sen. Tafel­wei­ne stel­len hin­ge­gen die unte­re Stu­fe der Qua­li­täts­py­ra­mi­de dar. An sie wer­den nur sehr nied­ri­ge Anfor­de­run­gen gestellt. Ein gro­ßer Teil der Tafel­wei­ne wird erst gar nicht in Fla­schen gefüllt, son­dern fass­wei­se gehan­delt, um spä­ter in Korb­fla­schen, Groß­ge­bin­den, Kar­ton­ver­pa­ckun­gen oder im Schlauch auf den Markt zu kommen.

Die Qualitätsweine

Sie sind immer an eine bestimm­te wein­bau­li­che Regi­on gebun­den. Die Trau­ben müs­sen aus einem klar defi­nier­ten Anbau­ge­biet kom­men. Des­halb steht auf ihrem Eti­kett häu­fig V.Q.P.R.D.: Vin de Qua­li­té Pro­duit dans les Régions Déter­mi­nées. Zu deutsch: Qua­li­täts­wein bestimm­ter Anbau­ge­bie­te. Für Qua­li­täts­wei­ne gel­ten in der EU bestimm­te all­ge­mei­ne Vorschriften:

  • In der Regel beträgt der natür­li­che Min­dest­al­ko­hol­ge­halt 8,5 Vol.%.
  • In den meis­ten Anbau­ge­bie­ten ist eine Auf­bes­se­rung (Chap­ta­li­sie­rung) um maxi­mal 2,5 Vol.% erlaubt.
  • Die Ent­säue­rung des Weins ist eben­so gestat­tet wie die Säu­re­zu­ga­be (Azi­di­fi­ka­ti­on), aller­dings nicht bei gleich­zei­ti­ger Chaptalisation.
  • Die Wein­zu­satz­stof­fe sind genau fest­ge­legt (z. B. Schwe­fel, Bentonit).
  • Das Maß an flüch­ti­ger Säu­re, das ein Wein auf­weist, darf 1,2 Gramm pro Liter nicht übersteigen.
  • Qua­li­täts­wei­ne dür­fen nicht mit Wei­nen außer­halb der EU ver­schnit­ten werden.

Dar­über hin­aus hat jedes Qualitätswein-Anbaugebiet eige­ne Bestim­mun­gen erlas­sen, die nur für sei­ne Wei­ne gel­ten. Sie ent­hal­ten zum Bei­spiel Vor­schrif­ten über

  • die zuge­las­se­nen Traubensorten,
  • die maxi­ma­le Trau­ben­men­ge pro Hektar,
  • den Min­dest­al­ko­hol­ge­halt,
  • den Min­dest­säu­re­ge­halt,
  • die Min­dest­aus­bau­zeit,
  • den frü­hes­ten Zeit­punkt der Vermarktung.

Ita­li­en und Spa­ni­en haben die Qua­li­täts­wei­ne noch ein­mal in beson­ders qua­li­fi­zier­te bezie­hungs­wei­se garan­tiert kon­trol­lier­te unter­teilt. Frank­reich und die ande­ren Wein­na­tio­nen ver­zich­ten auf jede Unterteilung.

Die Prädikatsweine

Deutsch­land und Öster­reich haben ihre Qua­li­täts­wei­ne noch unter­teilt in Qua­li­täts­wei­ne bestimm­ter Anbau­ge­bie­te und in Prä­di­kats­wei­ne. Die Ein­grup­pie­rung rich­tet sich aus­schließ­lich nach dem Most­ge­wicht. Für Prä­di­kats­wei­ne gilt, dass ihr Alko­hol­ge­halt nicht durch Zucker ange­rei­chert wer­den darf. Frank­reich und Ita­li­en haben die Kate­go­rie der Qua­li­täts­wei­ne statt des­sen nach unten erwei­tert. Wei­ne aus grö­ße­ren, weni­ger berühm­ten Anbau­ge­bie­ten kön­nen in Frank­reich den Sta­tus V.D.Q.S. (Vin Déli­mi­té de Qua­li­té Supé­ri­eu­re) erlan­gen. Nach die­sem Vor­bild hat auch Ita­li­en 1996 die Kate­go­rie I.G.T. geschaf­fen (Indi­ca­zio­ne Geo­gra­fi­ca Tipi­ca). Dass die­se Wei­ne qua­li­ta­tiv tat­säch­lich über den Tafel- bzw. Land­wei­nen und unter den Qua­li­täts­wei­nen anzu­sie­deln sind, ist damit natür­lich noch nicht gesagt.

Die Tafelweine

Sie bil­den die unters­te Kate­go­rie in der Wein­hier­ar­chie der EU. An sie wer­den die gerings­ten qua­li­ta­ti­ven Anfor­de­run­gen gestellt. Sie stam­men meist aus gro­ßen Mas­sen­an­bau­ge­bie­ten Frank­reichs, Ita­li­ens und Spa­ni­ens, aber auch aus wein­bau­lich wenig geeig­ne­ten Zonen Deutsch­lands und Öster­reichs oder aus sol­chen, die zu gar kei­nem Qualitätswein-Anbaugebiet gehö­ren. Für Tafel­wein gel­ten fol­gen­de Anforderungen:

  • Er darf aus allen für den Wein­bau geeig­ne­ten Zonen der EU stammen.
  • Es exis­tie­ren kei­ne gesetz­li­chen Men­gen­be­schrän­kun­gen für die Trau­ben­pro­duk­ti­on im Weinberg.
  • Das Min­dest­most­ge­wicht liegt bei 50 Grad Öchsle.
  • Der Min­dest­säu­re­ge­halt pro Liter liegt bei 4,5 Gramm.
  • Die Chap­ta­li­sie­rung ist erlaubt.
  • Alle in der EU emp­foh­le­nen Trau­ben­sor­ten sind zugelassen.
  • Ver­schnit­te zwi­schen Wei­nen aus EU-Ländern sind möglich.
  • Weder Jahr­gang noch Rebsorte(n) müs­sen auf dem Eti­kett erscheinen.

Die Landweine

Etwa 65 Pro­zent der euro­päi­schen Wein­pro­duk­ti­on bestehen aus Tafel­wein. Ein gro­ßer Teil davon ist unver­käuf­lich. Rund ein Vier­tel des Tafel­weins muss dar­um jedes Jahr aus dem Markt genom­men und zu Indus­trie­al­ko­hol destil­liert wer­den. Um mehr ver­mark­tungs­fä­hi­ge Tafel­wei­ne zu erhal­ten, hat die EU 1973 eine Zwi­schen­ka­te­go­rie geschaf­fen: die Land­wei­ne. Sie sol­len die Eli­te der Tafel­wei­ne sein. Sie kom­men aus fest­ge­leg­ten Groß­re­gio­nen (oder Län­dern bzw. Dépar­te­ments), ihre Trau­ben­sor­ten sind genau defi­niert, sie müs­sen min­des­tens 0,5 Vol.% mehr auf­wei­sen als Tafel­wei­ne und durch­weg tro­cken aus­ge­baut sein: süf­fi­ge, schmack­haf­te und preis­wer­te All­tags­wei­ne. Frank­reich erzeugt fast 20 Pro­zent Land­wei­ne, bei ande­ren Natio­nen hat sich der Land­wein nicht durchgesetzt.

Neue Welt

In den Län­dern außer­halb Euro­pas ist der Wein­bau weni­ger stark gere­gelt. Die USA haben seit 1983 über hun­dert Ursprungs­ge­bie­te für ihre Wei­ne defi­niert (Ame­ri­can Viti­cul­tu­ral Are­as, AVA), aber ohne dass damit Pro­duk­ti­ons­vor­schrif­ten ver­bun­den wären, etwa Men­gen­be­gren­zun­gen der Trau­ben­pro­duk­ti­on. Ansons­ten gibt es nur die Unter­schei­dung zwi­schen Table Wine (alle Wei­ne bis 15,9 Vol.%), Des­sert Wine (ab 16 Vol.%) und Spar­k­ling Wine (schäu­mend). Dafür gibt es bestimm­te Eti­ket­ten­vor­schrif­ten: 85 Pro­zent des Weins müs­sen von der Reb­sor­te stam­men, die auf dem Eti­kett ange­ge­ben ist. Glei­ches gilt für Aus­tra­li­en, wäh­rend es in Süd­afri­ka und Chi­le nur 75 Pro­zent sein müs­sen. Vor­schrif­ten für die Begren­zung der Trau­ben­pro­duk­ti­on exis­tie­ren nicht. Chap­ta­li­sa­ti­on ist in allen die­sen Län­dern ver­bo­ten (in Neu­see­land gestat­tet), die Säu­re­zu­ga­be (Azi­di­fi­ka­ti­on) hin­ge­gen ist erlaubt.

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