Die neuen österreichischen Weinbezeichnungen

Die kürz­lich ver­ab­schie­de­te Novel­le zum öster­rei­chi­schen Wein­ge­setz von 2009 ent­hält zahl­rei­che bezeich­nungs­recht­li­che Neue­run­gen. Sie sind Teil der Stra­te­gie des Her­kunfts­mar­ke­tings, das das Land­wirt­schafts­mi­nis­te­ri­um und die Öster­rei­chi­sche Wein­mar­ke­ting Gesell­schaft (ÖWM) seit vie­len Jah­ren betrei­ben. Die wich­tigs­ten Neue­run­gen betref­fen das Burgenland.

Die bis­her gel­ten­den Ursprungs­be­zeich­nun­gen Neu­sied­ler­see, Neusiedlersee-Hügelland, Mit­tel­bur­gen­land und Süd­bur­gen­land wer­den abge­schafft. Künf­tig sol­len alle Qua­li­täts­wei­ne die­ses Bun­des­lan­des nur noch die Bezeich­nung Bur­gen­land auf dem Eti­kett füh­ren dür­fen. Ledig­lich die bur­gen­län­di­schen DAC-Weine dür­fen sich noch mit den Namen der Unter­zo­nen schmü­cken: also Neu­sied­ler­see DAC (Zwei­gelt), Leit­ha­berg DAC (Weiss­bur­gun­der, Char­don­nay, Grü­ner Velt­li­ner, Neu­bur­ger, Blau­frän­kisch), Mit­tel­bur­gen­land DAC (Blau­frän­kisch) oder Eisen­berg DAC (Blau­frän­kisch).

Die Bezeich­nung Süd­bur­gen­land wird dage­gen bei­be­hal­ten. Sie steht aller­dings nicht mehr für das gesam­te Wein­an­bau­ge­biet Süd­bur­gen­land, son­dern nur noch für die bei­den bis­he­ri­gen Groß­la­gen Pin­ka­tal und Geschrie­ben­stein (die ihrer­seits gestri­chen werden).

Hei­kel ist eine ande­re Neue­rung. So soll die Bezeich­nung Rus­ter Aus­bruck künf­tig nur noch für Tro­cken­bee­ren­aus­le­sen aus der Frei­stadt Rust gel­ten. Die Nach­bar­ge­mein­den am West­ufer des Neu­sied­ler Sees müs­sen ihre edel­süs­sen Wei­ne also künf­tig als Beeren- bzw. Tro­cken­bee­ren­aus­le­sen vermarkten.

Auch in der Stei­er­mark gibt es Neue­run­gen. Die Süd-Oststeiermark heisst künf­tig „Vul­kan­land Steiermark“.

Aus­ser­dem wur­de ein neu­es Regle­ment zur Höher­po­si­tio­nie­rung von öster­rei­chi­schem Sekt  mit geschütz­ter Ursprungs­be­zeich­nung erar­bei­tet. Danach dür­fen Schaum­wei­ne aus Öster­reich künf­tig (neben dem Her­kunfts­na­men) nur noch mit den Zusatz­be­zeich­nun­gen „Klas­sik“, „Reser­ve“ oder „Gros­se Reser­ve“ auf den Markt kom­men. Weinkenner.de hat­te bereits über die neue Qua­li­täts­py­ra­mi­de berich­tet. Wei­te­re Details zur Art der Vini­fi­ka­ti­on und zur Hefelage­rung wer­den noch erarbeitet.

Schliess­lich darf die Bezeich­nung „Rie­de“ (Lagen) nur noch für gesetz­lich fest­ge­leg­te Lagen benutzt wer­den. Auf die­se Wei­se soll dem Wild­wuchs an Pseudo-Lagen oder von Mar­ken­wei­nen mit Phantasie-Riedbezeichnungen Ein­halt gebo­ten werden.

Die neu­en Bestim­mun­gen gel­ten ab 14. Juni 2016.

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