Zerreißprobe in Österreich: einem 100/100 Punkte-Wein wurde von der amtlichen Weinkontrolle die Prüfnummer verweigert. Skandal oder Systemfehler?
Sowas passiert nicht alle Tage: Einer der international erfolgreichsten österreichischen Winzer darf seinen besten Wein nicht als „Qualitätswein“ bezeichnen. Der Wein muss mit der dürftigsten aller möglichen Herkunftsangaben auf den Markt kommen: „Österreich Wein“. Es handelt sich um den Spitzen-Blaufränkisch aus dem Weingut Moric, Jahrgang 2023. Der Wein hatte auf der US-amerikanischen Weinplattform www.jamessuckling.com 100 Punkte erhalten – das erste Mal, dass ein Rotwein aus Österreich die Höchstnote erhält. Die für die Qualität und die Besonderheit des Weins stehende nähere Herkunftsangabe „Lutzmannsburg Alte Reben“ darf nun nicht aufs Etikett gedruckt werden. Das Bundesamt für Weinbau hat ihm die Prüfnummer verweigert. Die sechs amtlichen Prüfer, die den Wein offiziell blind verkosteten, haben laut Protokoll so geurteilt: „Oxidativ – aldehydig, Qualitätskategorie nicht entsprechend, krautig-rübig, adstringierend-bitter, dumpf-muffig, weinfremder Geruch, weinfremder Geschmack, Milchsäureton – käseln“. Ein vernichtendes Urteil.
Sind Kritiker, Händler, Sommeliers alle schmeckblind?
Skandal? Auf den ersten Blick ja. Dass das Urteil der Kostkommission und das eines Weinkritikers so weit auseinander liegen, ist nicht nur verwunderlich, sondern schlicht unmöglich. Der Kritiker, das war in diesem Fall Stuart Pigott, ein international angesehener Weinkenner, der den Wein im vergangenen September für James Suckling verkostet hatte. Schwer vorstellbar, dass Pigott einem oxidativen, dumpf-muffigen Wein 100 Punkte gibt und ihn als mindblowing bezeichnet, zu deutsch umwerfend. Die Weinfachzeitschrift „Falstaff“ hatte den Wein kurz nach Pigott ebenfalls mit hohen 99 Punkten bewertet. Peter Moser, der Tester, beschrieb den Wein so: „Feines Waldbeerenkonfit, frische Herzkirschen, Nuancen von Preiselbeeren und Brombeeren, zarte Kräuterwürze, Orangenzesten, mineralischer Touch. Saftig, elegant, sehr komplex, rotbeerige Nuancen, frisch strukturiert, feine Tannine, knackige Struktur, salzig-zitronig im Abgang, leichtfüßig und facettenreich…“ Kein Wort von oxidativ oder dumpf-muffig. Auf einer Pressekonferenz, zu der Roland Velich, der Moric-Winzer, vorletzte Woche in Wien eingeladen hatte, um seinen Blaufränkisch 20 anderen Weinjournalisten zur Beurteilung zu geben, wurde der Wein unisono gelobt. Und die Händler, die den 2023er Jahrgang geordert haben und in den nächsten Wochen anbieten werden: in Österreich zum Beispiel die Handelskette Wein & Co., in Deutschland Lobenberg, Weinfurore und die Hawesko-Tochter Tesdorpf? Sind deren Einkäufer so schmeckblind, dass sie einen oxidativen Rotwein nicht erkennen und ihrer Kundschaft zumuten? Schwer zu glauben. Ein Rätsel also, wie die amtliche Kostkommission zu einem derart vernichtenden Urteil über den Wein kommen konnte.

Diskussionen sind im Verfahren nicht vorgesehen
Freilich ist es nicht das erste Mal in der Geschichte des modernen Weins, dass staatliche Prüfungskommissionen daneben liegen. Man denke nur an die ersten deutschen Barriqueweine, die einst als „rebsortenuntypisch“ und „fehlerhaft“ aussortiert wurden. Aber ein so krasses Fehlurteil wie beim Blaufränkisch von Moric hat es noch nicht gegeben. Natürlich kann es passieren, dass ein Wein, wenn er gerade gefüllt wurde, fremdartig schmeckt. Er braucht Zeit, um sich zu erholen. Velich hat deshalb seinen Wein nach der Ablehnung ein zweites Mal zur Prüfung angestellt, und zwar sechs Wochen später, als sich der Wein vom Füllschock erholt haben müsste. Resultat: abermals Ablehnung, diesmal mit 4 : 2 Stimmen des Panels. Spätestens da hätten beim Leiter der Kostkommission die Alarmglocken läuten müssen: ein österreichischer Pionierwein, international hochgeschätzt und mit 139 Euro pro Flasche im Weinhandel ausgepreist, soll fehlerhaft sein? Doch nichts dergleichen passierte. Keine Diskussion im Panel, obwohl zwei der sechs Koster den Wein für prüfnummertauglich hielten. Diskussionen sind im Verfahren nicht vorgesehen.
Kein Skandal, aber…
Entsprechend heftig wird jetzt spekuliert, wie es zur Ablehnung kommen konnte. Das Bundesamt für Weinbau weist darauf hin, dass alle Weine blind und nicht, wie von Weinkritikern, offen verkostet werden. Eventuelle persönliche Abneigungen gegen das Weingut Moric können mithin keine Rolle gespielt haben. Auch bestehen die Verkoster-Panels aus amtlich geprüften Weinbauern, Weinhändlern, Mitgliedern der Bundesamtes selbst. Keine Laien also. Und sie sitzen während der Verkostung in Einzelkabinen, können also nicht miteinander kommunizieren. Vor sich haben sie einen Katalog mit 27 möglichen Fehlern, auf die hin sie die Weine prüfen sollen. Verfahrensmäßig gibt es, wenn tatsächlich alles so gelaufen ist, nichts zu beanstanden. Kein Skandal also.

Sind die amtlichen Koster möglicherweise überfordert?
Aber ein Systemfehler. Die Fragen, die angesichts der extrem divergierenden Urteile über den Moric-Wein gestellt werden müssen, lauten: Enthält der Fehler-Katalog vielleicht ein paar Punkte, die gar keine Fehler sind? Kann es sein, dass stilistische Ausprägungen eines Weins, die vom Winzer gewollt sind, von der Kostkommission nicht toleriert werden? Kann es gar sein, dass amtliche Koster überfordert sind, wenn es um geruchliche oder geschmackliche Sonderheiten von Weinen geht, die stark von Kleinlagen geprägt sind? Manch Wein, die sie verkosten, ist nun mal nicht für ein Supermarkt-Publikum gedacht, sondern wendet sich an ein anspruchsvolles, internationales Klientel, das spektakuläre Weine jenseits des Mainstreams sucht.
Tement und Bründlmayer haben ebenfalls Probleme mit den Prüfnummern
Tatsächlich kommen die Alten Reben Lutzmannsburg aus mehreren Parzellen, in denen die Sorte Blaufränkisch oft andere Charakteristiken entwickelt als Blaufränkisch-Weine sonst. „Genius Loci“ hat Velich provokativ auf das neue Etikett, das er nach der Ablehnung drucken lassen musste, geschrieben und dazu einen Auszug aus der offiziellen Katasterkarte von Lutzmannsdorf gestellt, dessen Namen er nicht erwähnen darf. Dass geschmackliche Abweichungen bei Genius Loci-Lagen durchaus passieren können, beweist auch eine Mitteilung von zwei anderen österreichischen Starwinzern. Armin Tement aus der Südsteiermark erzählt, dass sein Kår, ein Sauvignon blanc aus einer kleinen, kühlen Parzelle in der Spitzenlage Zieregg („Omas Garten“), mehrfach von der Kostkommission abgewiesen worden sei und erst nach mehreren Versuchen die Prüfnummer erhalten habe. Ähnliches berichtet Andreas Wickhoff, Geschäftsführer des Weinguts Bründlmayer aus dem Kamptal. Bründlmayers hochwertigstem Grünen Veltliner aus der Riede Lamm wurde viermal die Prüfnummer verweigert. Vielleicht weil er extrem burgundisch nach Coche-Dury-Manier vinifiziert wurde. Heisst: Er kann mehr oder minder stark nach Feuerstein, Schießpulver, abgebranntem Streichholz riechen – reduktive Düfte, die teilweise als befremdlich empfunden werden, die erfahrene Weinkenner aber sehr schätzen, weil sie die oft einseitige Fruchtigkeit eines Weins abmildern. Nach Meinung der amtlichen Koster war das in diesem Fall zu viel des Guten. Aber ist die Qualitätsweinprüfung dafür da, die Konsumenten vor Bründlmayers und Tements besten Weinen zu schützen?
Aufgeheizte Stimmung
„Wer Spontangärung praktiziert, auf Schönungsmittel verzichtet und stark auf Herkunftsprägung setzt, riskiert bei der sensorischen Prüfung durchzufallen“, kritisiert Velich. Er wirft den Kostkommissionen des Bundesamts vor, bestimmte Stilistiken zu bestrafen statt die Qualität der Weine zu beurteilen. Das österreichische Weingesetz müsse geändert werden, fordern er und seine Mitstreiter. Vor allem sollten die Kostkommissionen abgeschafft oder zumindest professionalisiert werden. Starker Tobak für die österreichische Weinbürokratie. Entsprechend aufgeheizt ist die Stimmung. Das Ministerium für Land- und Forstwirtschaft, dem die Weinkontrolle untersteht, verteidigt die gängige Praxis bei der Vergabe der Prüfnummer: „Amtliche Koster müssen nicht derselben Meinung sein wie Weinjournalisten. Sie folgen klaren Vorgaben definierter Weinfehler, während Journalisten das nicht zwingend müssen.“ Richtig. Aber die Bewertungsunterschiede im Falle von Velichs Blaufränkisch sind so krass, dass sie mit dem Unterschied zwischen gesetzlichen Vorgaben und der „künstlerischen Freiheit“ (O-Ton Stuart Pigott) des Journalisten nicht erklärbar sind.

Kann Reduktion ein Ablehnungsgrund sein?
Weiter schreibt das Ministerium: „Die Kriterien dafür, wie ein bestimmter Wein zu riechen und schmecken hat, werden künftig von den Erzeugervereinigungen, also dem Zusammenschluss aller Winzer eines Herkunftsgebietes, selbst aufgestellt und nach demokratischer Manier mit Mehrheit beschlossen.“ So zumindest sieht es das neue Weingesetz vor, das Österreich plant und das im Sommer 2026 in den Kommissionen der Bundesländer beraten wird. Gegen dieses Verfahren ist im Grundsatz nichts einzuwenden. Wenn es Prüfnummern geben soll, und das wollen die meisten in Österreich, um Auswüchse wie beim Glykol-Skandal 1985 zu verhindern, dann müssen auch Kriterien existieren, nach denen sie vergeben beziehungsweise verweigert werden. Wenn die Reduktion zum Beispiel als zu hoch empfunden wird, muss einem Wein die Prüfnummer verweigert werden können – wie gut er ansonsten auch sein mag. Wo aber liegt die Grenze zwischen „nobler Reduktion“, wie viele Weintrinker sie schätzen, und einem stinkigen Schwefel-Böckser?
Bei hochstrittigen Entscheidungen könnte man Schlichtungen vorsehen
Ähnlich verhält es sich mit flüchtiger Säure. Naturweine aus roten Trauben liegen bisweilen über dem gesetzlichen Grenzwert von 1,20 Gramm pro Liter, besonders wenn sie ohne Schwefel in einem warmen Ambiente ausgebaut wurden. Sie entwickeln dann einen Essigstich, der sich als „Nagellackton“ oder „Pferdeschweiss“ äußert und von Weintrinkern als unangenehm empfunden wird. Ein solcher Wein gilt als fehlerhaft. Zur Wahrheit gehört aber auch, dass manche großen, konventionell erzeugten Rotweine, für die Weintrinker mehrere hundert Euro auf den Tisch legen, bei der flüchtigen Säure den Grenzwert reißen können. Sollte ihnen ebenfalls die Prüfnummer verweigert werden? Warum ist es nicht möglich, bei hochstrittigen Entscheidungen Schlichtungen durchzuführen, vor allem, wenn die Koster sich in der sensorischen Prüfung nicht einig sind wie im Falle des 4 : 2 Votums beim Velich-Wein?
Weinbaupräsident ruft den Heiligen Urbanus an
Ob das mit den derzeitigen Amtsträgern der österreichischen Weininstitutionen möglich ist, erscheint allerdings fraglich. „Wir müssen unsere heimische Qualitäts-Produktion schützen“, fordert Johann Schmuckenschlager, Abgeordneter der Österreichischen Volkspartei im Nationalrat und Präsident des Österreichischen Weinbauverbandes. Pathetisch bittet er den Heiligen Urbanus, sein Land zu bewahren vor James Sucklingen und anderen Veränderern. „Bei Qualitätsparametern wird es keine Aufweichung geben.“ Dass es bei der Causa Moric ./. Bundesamt für Weinbau gar nicht um Qualität, sondern um eine mögliche Zensur von Stilistiken durch die sensorische Prüfung geht, ist ihm verborgen geblieben.
Vor Änderungen am Weingesetz warnen die Verantwortlichen
Auch dem Bundesamt für Weinbau. Es bleibt nämlich unnachgiebig. Abweichende Stilistiken werde es weiterhin geben und folglich auch Ablehnungen, lässt es verlauten. Keine Rede von einer Reform der sensorischen Prüfung. Seine Devise und die des Präsidenten Schmuckenschlager lautet schlicht: Hände weg vom geplanten Weingesetz. Weitere Konflikte sind also programmiert. Velich, Tement und Bründlmayer haben schon mal ein Manifest veröffentlicht und klar gesagt, dass sie eine Zensur von Stilistiken ablehnen: „Fachleute und Genießer aus aller Welt schätzen Weine aus Österreich, denen es gelingt, ihre Herkunft auf eigenwillige und kompromisslose Weise darzustellen…Manche dieser Weine polarisieren. Aber das ist kein Makel, sondern ein Zeichen von Charakter und Eigenständigkeit.“








































































