Bundestag: Deutschland darf seine Rebfläche ausweiten

Der Deut­sche Bun­des­tag hat am Don­ners­tag­abend eine EU-Regelung umge­setzt und nach teils kon­tro­vers geführ­ter Debat­te beschlos­sen, die Reb­flä­che in Deutsch­land um 0,3 Pro­zent pro Jahr wach­sen zu las­sen. Das ent­spricht einer Zunah­me von etwa 350 Hekt­ar. Vor allem Sach­sen, Saale-Unstrut und die Ahr hat­ten sich für eine Erwei­te­rung stark ins Zeug gelegt. In den klei­nen Anbau­ge­bie­ten ist der Land­hun­ger beson­ders gross. Die Nach­fra­ge dort ist hoch, die Prei­se, die die Wei­ne am Markt erzie­len, loh­nen eine Investition.

“Wir haben jun­ge Win­zer, die gut ver­kau­fen, die wür­den ger­ne mehr machen”, sagt Sieg­fried Boy, der Wein­bau­prä­si­dent des Gebie­tes Saale-Unstrut. In Frey­burg sei­en freie Par­zel­len “ratz­fatz” ver­grif­fen. Dass sich das eher klei­ne Wein­bau­ge­biet mit der Locke­rung zu sehr aus­deh­nen könn­te, befürch­tet er nicht. “So vie­le Flä­chen bie­ten sich nicht an, ein gro­ßes Wachs­tum ist nicht in Sicht.“

Ähn­lich argu­men­tiert Hubert Pau­ly, der Wein­bau­prä­si­dent von der Ahr. “Wir brau­chen mehr Platz für unse­ren Wein.“ Aller­dings sol­le die Flä­che sei­ner Mei­nung nach nicht mehr als zehn Pro­zent ins­ge­samt wach­sen. “Wir wol­len unser klei­nes Para­dies als Para­dies erhal­ten.” Nur dann – so hofft er – könn­ten auch die Prei­se für Ahr­wei­ne gehal­ten werden.

Die Reform war lan­ge umstrit­ten, weil Kri­ti­ker bei einer Aus­wei­tung fal­len­de Prei­se befürch­ten. Im Bun­des­tag wur­de des­halb hef­tig gestrit­ten. Die Bun­des­re­gie­rung hat­te ursprüng­lich eine Aus­wei­tung um 0,5 Pro­zent pro Jahr beschlos­sen. Die Wein­bau­ver­bän­de waren für 0,3 Pro­zent mehr, Rheinland-Pfalz woll­te nur 0,1 Pro­zent. Sach­sen hät­te dage­gen gern ein Wachs­tum von einem Pro­zent plus – so wie es die EU-Richtlinie vor­sieht. Aller­dings ist das die Maxi­mal­gren­ze. Die Wein­bau­län­der kön­nen dar­un­ter bleiben.

Seit den 1970er Jah­ren gilt in der EU ein Anbau­stopp für Reben. Man will ver­hin­dern, dass Über­schüs­se pro­du­ziert wer­den, die von der Gemein­schaft teu­er ent­sorgt wer­den müs­sen. Vie­le Wein­bau­na­tio­nen konn­ten mit dem Anbau­stopp bis­her ganz gut leben. Denn Wein­gü­ter, die auf­ge­ben, kön­nen ihre Reb­flä­chen bezie­hungs­wei­se die Pflanz­rech­te an ande­re Betrie­be ver­kau­fen. So war (und ist) trotz des Anbau­stopps Wachs­tum mög­lich. Ledig­lich in klei­nen Regio­nen mit dyna­mi­scher Ent­wick­lung gab und gibt es Eng­päs­se. Die sol­len jetzt besei­tigt werden.

Der Deut­sche Wein­bau­ver­band wer­te­te die Ent­schei­dung des Bun­des­ta­ges jeden­falls posi­tiv: “Wir begrü­ßen die­sen Beschluss, da er unse­rer Emp­feh­lung ent­spricht, vor­sich­tig in das neue Sys­tem zu star­ten”, sag­te Gene­ral­se­kre­tär Rudolf Nicke­nig in Bonn der Deut­schen Presse-Agentur. “Es gibt noch 3000 Hekt­ar alte Pflanz­rech­te. Sie könn­ten in den nächs­ten Jah­re zusätz­lich in den Markt gebracht werden.“

Der Par­la­ments­be­schluss soll 2016 umge­setzt wer­den. Er muss aller­dings noch vom Bun­des­rat gebil­ligt werden.

 

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