Alles Cannubi oder nicht? Krieg um die beste Barolo-Lage

Ausschnitt aus der Lagenkarte Barolo | Foto: © Alessandro Masnaghetti Editore
Ausschnitt aus der Lagenkarte Barolo | Foto: © Alessandro Masnaghetti Editore
Die beste Lage des Dorfes Barolo heißt Cannubi. Die Frage ist: Wo beginnt sie? Wo hört sie auf? Elf Winzer – unter ihnen Bartolo Mascarello und Luciano Sandrone – hatten geklagt, sie auf ihre historische Größe zu begrenzen. Ein Gericht in Rom hat ihnen Recht gegeben. Die Frage ist nur: Was ist historisch?

Can­nu­bi ist ein lang­ge­zo­ge­ner Süd­hang, der direkt hin­ter den letz­ten Häu­sern des 700-Seelen-Dorfes Baro­lo beginnt und in öst­li­cher Rich­tung gegen die Stadt Alba ver­läuft. Die Wei­ne aus die­ser Lage sind beson­ders opu­lent, aber auch beson­ders fein. Sie zeich­nen sich durch wei­ches, süßes Tan­nin und eine gera­de­zu ori­en­ta­li­sche Fül­le an Aro­men aus: würz- und zitrus­duf­tig, erdig und lakrit­zig, jodig und mit Eisen­no­ten. Allein der Name „Can­nu­bi“ auf dem Eti­kett – und der Wein steigt im Wert.

Herzstück der Lage Cannubi
Herz­stück der Lage Cannubi

Das Pro­blem ist, dass die­ser Süd­hang fast einen Kilo­me­ter lang ist und wel­len­för­mig ver­läuft. Nicht jede Par­zel­le ist gleich gut. Eini­ge sind mehr nach Süd­os­ten, ande­re nach Süd­wes­ten gerich­tet. Das Herz­stück der Lage Can­nu­bi umfasst nur 15 Hekt­ar. Aber weil die benach­bar­ten Lagen teil­wei­se genau­so gut sind wie das Herz­stück, wer­den sie  tra­di­tio­nell zu Can­nu­bi dazu­ge­rech­net. Genau genom­men sind es vier Lagen: S. Loren­zo, Val­let­ta, Boschis, Mus­ca­tel. Bis 2010 durf­ten sie unter den Bezeich­nun­gen Can­nu­bi S. Loren­zo, Can­nu­bi Val­let­ta, Can­nu­bi Boschis und Can­nu­bi Mus­ca­tel auf dem Eti­kett  erscheinen.

Alles Cannubi oder nicht?

Etikett Marchesi di Barolo
Mar­che­si di Barolo

Unter den knapp 20 Cannubi-Winzern ist nun ein Streit ent­brannt. Eini­ge von ihnen möch­ten auf das Eti­kett ihres Baro­lo ein­fach nur Can­nu­bi schrei­ben, obwohl sie in einer der vier Nach­bar­zo­nen, nicht aber im Herz­stück der Lage begü­tert sind. Spe­zi­ell das Wein­gut Mar­che­si di Baro­lo macht sich für die neue Eti­ket­ten­be­zeich­nung stark. Es ist eines der gro­ßen Barolo-Weingüter mit jähr­lich 1,5 Mil­lio­nen Fla­schen. Sein Baro­lo ist von aus­ge­zeich­ne­ter Qua­li­tät. Aber nur ein win­zi­ger Teil kommt aus der Lage Can­nu­bi. Der größ­te Teil der Trau­ben des ent­spre­chen­den Weins kommt aus der Lage Mus­ca­tel. Auf dem Eti­kett des Weins steht aber nicht Can­nu­bi Mus­ca­tel, son­dern nur Cannubi.

Ernes­to Abbo­na, Besit­zer von Mar­che­si di Baro­lo, besteht mit zwei ande­ren Wein­gü­tern (G. B. Bur­lot­to, Fran­ces­co Rinal­di) auf dem Recht, den Namen Mus­ca­tel weg­zu­las­sen. Er ist der Mei­nung, dass die­se und die ande­ren Dop­pel­be­zeich­nun­gen den Ver­brau­cher nur ver­wir­ren. Außer­dem ver­weist er auf das 2010 modi­fi­zier­te D.O.C.G.-Statut des Baro­lo, das fest­schreibt, dass ein Wein wahl­wei­se unter der Dop­pel­be­zeich­nung oder schlicht als „Can­nu­bi“ auf den Markt kom­men darf.

Ein Barolo des Jahrgangs 1904 als Beweisstück

Gesamtkarte Barolo | Foto: © Alessandro Masnaghetti Editore
Gesamt­kar­te Baro­lo | Foto: © A. Masnaghetti

Abbo­na ist sich sicher, auf dem Boden gel­ten­den Rechts zu han­deln. Zum Beweis der Rich­tig­keit sei­ner Posi­ti­on kann er eine Fla­sche Baro­lo des Jahr­gangs 1904 vor­wei­sen, auf des­sen Eti­kett „Can­nu­bi“ steht, obwohl der Wein schon damals nach­weis­lich aus der Lage Mus­ca­tel kam. His­to­risch sei es also durch­aus üblich gewe­sen, den Namen auf den gesam­ten Hügel­zug aus­zu­wei­ten, fol­gert er. Die­ses Beweis­stück hat­te Abbo­na dem Comi­ta­to Nazio­na­le Vini im Rom prä­sen­tiert, das für die ita­lie­ni­schen D.O.C.G.-Bestimmungen zustän­dig ist.

Nun wird es kom­pli­ziert. Das Comi­ta­to Nazio­na­le Vini sah sich nicht in der Lage, aus der Fer­ne eine Ent­schei­dung in der Cau­sa Abbo­na zu tref­fen. Es erbat sich den Rat des Con­sor­zio Tutela di Baro­lo, also des in Alba ansäs­si­gen Schutz­kon­sor­ti­ums, in dem die Barolo-Winzer orga­ni­siert sind. Die­ses Schutz­kon­sor­ti­um lud die betrof­fe­nen Cannubi-Winzer zu einer Aus­spra­che ein. Es folg­te eine chao­ti­sche Ver­an­stal­tung, in der es weni­ger um die Sache als um ver­letz­ten Stolz, den Vor­wurf der Anma­ßung und Wah­rung der Besitz­stän­de ging.

Einheitliche Meinungsbildung war nicht möglich

Etiketten Cascina Adelaide, Chiara Boschis und Damilano

Teil­wei­se mel­de­ten sich Win­zer zu Wort, die gar nicht hät­ten ein­ge­la­den wer­den dür­fen, weil sie nur Päch­ter in der Lage Can­nu­bi waren, aber kei­ne Grund­be­sit­zer. Zu einer ein­heit­li­chen Mei­nungs­bil­dung kam es jeden­falls nicht.

So folg­te das Comi­ta­to Nazio­na­le Vini schluss­end­lich der Argu­men­ta­ti­on Abbo­nas. In einem Beschluss vom Sep­tem­ber 2010 wur­de im D.O.C.G.-Statut fest­ge­legt, wahl­wei­se die Dop­pel­be­zeich­nung oder ein­fach nur Can­nu­bi „tout court“ auf das Eti­kett zu schrei­ben – also Can­nu­bi ohne den Namen der Nebenlage.

Die­se Ent­schei­dung rief Empö­rung unter vie­len Barolo-Winzern her­vor. Vor allem jene, die Reben in der Kern­la­ge Can­nu­bi besa­ßen, fühl­ten sich brüs­kiert. Elf von ihnen (Damila­no, Droc­co, Ein­au­di, Brez­za, Serio & Bat­tis­ta Bor­go­g­no, San­dro­ne, Camerano, Fon­ta­na, Car­ret­ta, Scar­zel­lo, Mas­ca­rel­lo)  taten sich zusam­men und leg­ten beim Regio­na­len Ver­wal­tungs­ge­richt (TAR) in Rom Wider­spruch gegen den Beschluss des Comi­ta­to Nazio­na­le Vini ein. Sie poch­ten dar­auf, dass sich nur die Wei­ne aus dem Herz­stück auch Can­nu­bi nen­nen dürfen.

Sprecherin der 11: Maria Teresa Mascarello

Maria Teresa Mascarello
Maria Tere­sa Mascarello

„Wir wol­len glaub­wür­dig blei­ben und nicht aus kom­mer­zi­el­len Über­le­gun­gen her­aus eine Lage grö­ßer machen, als sie his­to­risch ist“, begrün­de­te Maria Tere­sa Mas­ca­rel­lo ihre Hal­tung, die Toch­ter der (2005 ver­stor­be­nen) Barolo-Legende Bar­to­lo Mas­ca­rel­lo und Spre­che­rin der 11. „Die Gren­zen der Lage Romanée-Conti wer­den auch nicht per Ver­wal­tungs­be­schluss erweitert.“

Inzwi­schen ist der Streit zu einem Klein­krieg gewor­den, in dem es nicht mehr nur um his­to­ri­sche Wahr­hei­ten und Prin­zi­pi­en geht. Es geht auch um hand­fes­te mate­ri­el­le Inter­es­sen. Ein Hekt­ar Wein­berg in der Lage Can­nu­bi hat einen Markt­wert von min­des­tens 500.000 Euro. In den Neben­zo­nen wird deut­lich weni­ger für Grund und Boden gezahlt. Wer weiß, dass die vier Neben­zo­nen zusam­men 19 Hekt­ar aus­ma­chen, kann sich leicht aus­rech­nen, wie groß der Wert­zu­wachs wäre, wenn die­se das Recht erhiel­ten, sich Can­nu­bi „tout court“ zu nennen.

Unabhängiges Gericht gibt den 11 Gegenklägern Recht

Etiketten Paolo Scavino, Sandrone und Virna

Am 4. Juni 2012 hat das Ver­wal­tungs­ge­richt in Rom nun sein Urteil gespro­chen. Es hat den elf Gegen­klä­gern Recht gege­ben. Die Bezeich­nung Can­nu­bi „tout court“ darf nicht auf die Unter­zo­nen ange­wen­det wer­den. „Der Beschluss ist umso wert­vol­ler, als hier ein unab­hän­gi­ges Gericht und kein poli­ti­sches Komi­tee geur­teilt hat“, sagt Maria Tere­sa Mas­ca­rel­lo. „Für uns ist die Ent­schei­dung ein Sieg.“

Etiketten Einaudi, Fenocchio und Fratelli Serio & Battista BorgognoWas die Ent­schei­dung für die Barolo-Trinker bedeu­tet? Wenig. Sie sind in der Regel nicht mit der Klein-Geografie des Anbau­ge­biets ver­traut. Ver­traut sind sie dafür mit den Wei­nen. Sie lie­ben ihren Brez­za oder Sca­vi­no, ihren Chiar­lo oder Pira, ihren Bor­go­g­no oder Mas­ca­rel­lo. Maria Tere­sa Mas­ca­rel­lo, die sich so vehe­ment für den kor­rek­ten Gebrauch der Lagen­be­zeich­nun­gen ein­setzt, ver­zich­tet übri­gens wie ihr Vater kon­se­quent auf deren Nen­nung auf dem Eti­kett ihres eige­nen Baro­lo, obwohl sie sowohl im Herz­stück Can­nu­bi einen Hekt­ar Reben besitzt als auch in der Neben­la­ge San Lorenzo.

Ähn­lich ist die Situa­ti­on bei Giu­sep­pe Rinal­di, des­sen Baro­lo unter Ken­nern eben­falls hohes Anse­hen genießt. Der größ­te Teil der Trau­ben für die­sen Wein kommt aus der Lage Can­nu­bi S. Loren­zo. Doch eine Lagen­be­zeich­nung trägt der Wein nicht.

Auch die Nachbarzonen bringen bestes Lesegut hervor

Cannubi und Nachbarlagen | Foto: © Enogea
Can­nu­bi und Nach­bar­la­gen | Foto: © Enogea

Anders der Baro­lo von San­dro­ne. Er heißt Can­nu­bi Boschis, kommt also aus einer der vier Nach­bar­zo­nen (aus dem Herz­stück von Can­nu­bi stammt nur ein klei­ner Teil von San­dro­nes Trau­ben). Der Wert­schät­zung des Weins tut das kei­nen Abbruch – er ist der teu­ers­te aller Cannubi-Barolo. Das zeigt, dass auch die Unter­zo­nen Spitzen-Lesegut lie­fern, wenn die Win­zer ordent­lich arbei­ten. Die ech­te Klas­si­fi­ka­ti­on wird also vom Markt gemacht, und die kor­re­spon­diert nicht immer mit der Her­kunft der Trauben.

Übri­gens ist der Streit durch den Gerichts­be­schluss eben­so wenig bei­gelegt wie der dar­aus ent­stan­de­ne Klein­krieg unter den Cannubi-Nachbarn. Ernes­to Abbo­na und sei­ne Mit­strei­ter wol­len sich, so hört man, mit der Nie­der­la­ge nicht abfin­den. Sie pla­nen, das  höchs­te Gericht anzurufen.

Und noch etwas: 2008 war ein gro­ßer Jahr­gang für den Baro­lo, nicht nur in der Lage Cannubi.

Die Lagen-Karten stam­men von Ales­san­dro Mas­na­ghet­ti und sind über den Inter­net­shop der Zeit­schrift Mer­um zum Preis von jeweils 7 Euro erhältlich.

1 Kommentar

  • Bar­to­lo Mas­ca­rel­lo soll geklagt haben. Ist der lei­der nicht schon seit Jah­ren tot.
    Mit bes­ten Grüssen
    W. Meier

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