Ab 1. Juli Allergiekennzeichnung Wein

Die Befürch­tun­gen von Win­zern und Wein­gü­tern sind Rea­li­tät gewor­den. Ab 1. Juli 2012 müs­sen nach einem EU-Beschluss alle Wei­ne neben dem Schwe­fel­hin­weis („Ent­hält Sul­fi­te“) auch den Hin­weis „Ent­hält Milch­ka­se­in“ bezie­hungs­wei­se „Ent­hält Eial­bu­min“ auf das Eti­kett dru­cken. Die bei­den Sub­stan­zen wer­den aus Milch bezie­hungs­wei­se aus Eiweiss gewon­nen und oft zur Klä­rung von Wei­nen ein­ge­setzt. Sie bin­den unsicht­ba­re Trub­stof­fe und flo­cken sie aus. Milch und Eiweiss gel­ten als all­er­ge­ne Stof­fe, die bei bestimm­ten Per­so­nen­krei­sen Unver­träg­lich­keits­re­ak­tio­nen her­vor­ru­fen können.

Die Wein­wirt­schaft hat­te sich gegen die zusätz­li­che Anga­be­pflicht vehe­ment gewehrt und argu­men­tiert, dass die Eiweiss­flo­cken durch Fil­tra­ti­on wie­der aus dem Wein ent­fernt wer­den, so dass kei­ne All­er­gie­ge­fahr bestehe. Die Euro­päi­sche Behör­de für Lebens­mit­tel­si­cher­heit (EFSA) ver­trat jedoch die Mei­nung, dass ein Rest­ri­si­ko durch Rück­stän­de von Kase­in und Albu­min nicht aus­zu­schlie­ßen sei. Immer­hin mil­der­te sie ihre Hal­tung dahin­ge­hend ab, dass der Warn­hin­weis nur für Wei­ne obli­ga­to­risch sei, die den Grenz­wert von 25 Mikrogramm/Liter über­schrei­ten. Für Wei­ne, die unter­halb die­ses Wer­tes lie­gen, ist eine ent­spre­chen­de Eti­ket­ten­an­ga­be auch in Zukunft nicht erforderlich.

Die genau­en Eti­ket­ten­for­mu­lie­run­gen lauten:

“Ent­hält Milch”, “Ent­hält Milch­pro­duk­te”, “Ent­hält Milch­ka­se­in” oder “Ent­hält Michprotein”

“Ent­hält Ei”, “Ent­hält Eipro­duk­te”, “Ent­hält Eipro­te­in”, “Ent­hält Eily­so­zy­me” oder “Ent­hält Eialbumin”

Sind im Wein meh­re­re All­er­ge­ne prä­sent, reicht auch die For­mu­lie­rung “Ent­hält Sul­fi­te, Milch, Ei”

Die Bestim­mung gilt für alle Wei­ne, die nach dem 30. Juni 2012 in einem der 27 EU-Staaten in Ver­kehr gebracht wer­den. Es ist des­halb damit zu rech­nen, dass eine gros­se Men­ge von Wei­nen noch vor dem Stich­tag in den Markt gebracht wird. Die Fol­ge: Es wer­den ab Juli Wei­ne mit und ohne All­er­gieh­in­weis im Regal ste­hen – für Ver­brau­cher zunächst ein­mal höchst irri­tie­rend. Der Han­del darf Wei­ne ohne All­er­gieh­in­weis bis zum rest­lo­sen Aus­ver­kauf anbieten.

Umstrit­ten ist die All­er­gen­kenn­zeich­nung auch des­halb, weil sie nur für Wein und nicht für zahl­rei­che ande­re Pro­duk­te gilt, die eben­falls ver­steck­te Milch­ei­weiss­stof­fe ent­hal­ten, oft sogar in sehr viel höhe­ren Dosen als Wein: Kuchen, Kek­se, Mayon­nai­se zum Beispiel.

 

 

 

 

2 Kommentare

  • Ich fin­de es wich­tig das dekla­riert wer­den muss, denn es befin­den sich immer Res­te von Eiweiß iin Wein und Vier. Ich selbst habe da gro­ße Pro­ble­me mit dem Ver­zehr die­ser Pro­duk­te. Ich habe eine Eier­all­er­gie und daher muß ich sehr dar­auf ach­ten mich von Eiern fern zuhalten.

  • […] Prie­we weist auf weinkenner.de  dar­auf hin, daß Kuchen, Kek­se, Mayon­naise viel höhe­re Dosen an Eiweiss enthalten – […]

Antwort schreiben

Partner

Unser Newsletter