Die Weingesetze

Im Laby­rinth des Weins

QualitätsweineDie Wein­ge­setze sol­len dem Ver­brau­cher Sicher­heit über die Her­kunft des Weins geben und eine Min­dest­qua­li­tät garan­tie­ren. Tat­säch­lich sind die Wein­ge­setze ein Laby­rinth – zumin­dest in Europa. Ihre Logik erschließt sich nur noch Ver­wal­tungs­be­am­ten und Statistikern.

Wein wird in den Län­dern der Euro­päi­schen Union (EU) in zwei Kate­go­rien ein­ge­teilt: Tafel­wein und Qua­li­täts­wein. Qua­li­täts­weine bil­den die Spitze der Wein­hier­ar­chie. In der Regel sind die bes­ten Anbau­ge­biete jedes Lan­des aus­er­se­hen, um Qua­li­täts­weine zu pro­du­zie­ren. Damit ein gewis­ser Stan­dard an Qua­li­tät und Typi­zi­tät gewähr­leis­tet ist, hat jede Region für sich mehr oder weni­ger prä­zise Vor­schrif­ten erlas­sen. Tafel­weine stel­len hin­ge­gen die untere Stufe der Qua­li­täts­py­ra­mide dar. An sie wer­den nur sehr nied­rige Anfor­de­run­gen gestellt. Ein gro­ßer Teil der Tafel­weine wird erst gar nicht in Fla­schen gefüllt, son­dern fass­weise gehan­delt, um spä­ter in Korb­fla­schen, Groß­ge­bin­den, Kar­ton­ver­pa­ckun­gen oder im Schlauch auf den Markt zu kommen.

Die Qua­li­täts­weine

Sie sind immer an eine bestimmte wein­bau­li­che Region gebun­den. Die Trau­ben müs­sen aus einem klar defi­nier­ten Anbau­ge­biet kom­men. Des­halb steht auf ihrem Eti­kett häu­fig V.Q.P.R.D.: Vin de Qua­lité Pro­duit dans les Régi­ons Déter­mi­nées. Zu deutsch: Qua­li­täts­wein bestimm­ter Anbau­ge­biete. Für Qua­li­täts­weine gel­ten in der EU bestimmte all­ge­meine Vorschriften:

  • In der Regel beträgt der natür­li­che Min­dest­al­ko­hol­ge­halt 8,5 Vol.%.
  • In den meis­ten Anbau­ge­bie­ten ist eine Auf­bes­se­rung (Chap­ta­li­sie­rung) um maxi­mal 2,5 Vol.% erlaubt.
  • Die Ent­säue­rung des Weins ist ebenso gestat­tet wie die Säu­re­zu­gabe (Azi­di­fi­ka­tion), aller­dings nicht bei gleich­zei­ti­ger Chaptalisation.
  • Die Wein­zu­satz­stoffe sind genau fest­ge­legt (z. B. Schwe­fel, Bentonit).
  • Das Maß an flüch­ti­ger Säure, das ein Wein auf­weist, darf 1,2 Gramm pro Liter nicht übersteigen.
  • Qua­li­täts­weine dür­fen nicht mit Wei­nen außer­halb der EU ver­schnit­ten werden.

Dar­über hin­aus hat jedes Qualitätswein-Anbaugebiet eigene Bestim­mun­gen erlas­sen, die nur für seine Weine gel­ten. Sie ent­hal­ten zum Bei­spiel Vor­schrif­ten über

  • die zuge­las­se­nen Traubensorten,
  • die maxi­male Trau­ben­menge pro Hektar,
  • den Min­dest­al­ko­hol­ge­halt,
  • den Min­dest­säu­re­ge­halt,
  • die Min­dest­aus­bau­zeit,
  • den frü­hes­ten Zeit­punkt der Vermarktung.

Ita­lien und Spa­nien haben die Qua­li­täts­weine noch ein­mal in beson­ders qua­li­fi­zierte bezie­hungs­weise garan­tiert kon­trol­lierte unter­teilt. Frank­reich und die ande­ren Wein­na­tio­nen ver­zich­ten auf jede Unterteilung.

Die Prä­di­kats­weine

Deutsch­land und Öster­reich haben ihre Qua­li­täts­weine noch unter­teilt in Qua­li­täts­weine bestimm­ter Anbau­ge­biete und in Prä­di­kats­weine. Die Ein­grup­pie­rung rich­tet sich aus­schließ­lich nach dem Most­ge­wicht. Für Prä­di­kats­weine gilt, dass ihr Alko­hol­ge­halt nicht durch Zucker ange­rei­chert wer­den darf. Frank­reich und Ita­lien haben die Kate­go­rie der Qua­li­täts­weine statt des­sen nach unten erwei­tert. Weine aus grö­ße­ren, weni­ger berühm­ten Anbau­ge­bie­ten kön­nen in Frank­reich den Sta­tus V.D.Q.S. (Vin Déli­mité de Qua­lité Supé­ri­eure) erlan­gen. Nach die­sem Vor­bild hat auch Ita­lien 1996 die Kate­go­rie I.G.T. geschaf­fen (Indi­ca­zione Geo­gra­fica Tipica). Dass diese Weine qua­li­ta­tiv tat­säch­lich über den Tafel- bzw. Land­wei­nen und unter den Qua­li­täts­wei­nen anzu­sie­deln sind, ist damit natür­lich noch nicht gesagt.

Die Tafel­weine

Sie bil­den die unterste Kate­go­rie in der Wein­hier­ar­chie der EU. An sie wer­den die gerings­ten qua­li­ta­ti­ven Anfor­de­run­gen gestellt. Sie stam­men meist aus gro­ßen Mas­sen­an­bau­ge­bie­ten Frank­reichs, Ita­li­ens und Spa­ni­ens, aber auch aus wein­bau­lich wenig geeig­ne­ten Zonen Deutsch­lands und Öster­reichs oder aus sol­chen, die zu gar kei­nem Qualitätswein-Anbaugebiet gehö­ren. Für Tafel­wein gel­ten fol­gende Anforderungen:

  • Er darf aus allen für den Wein­bau geeig­ne­ten Zonen der EU stammen.
  • Es exis­tie­ren keine gesetz­li­chen Men­gen­be­schrän­kun­gen für die Trau­ben­pro­duk­tion im Weinberg.
  • Das Min­dest­most­ge­wicht liegt bei 50 Grad Öchsle.
  • Der Min­dest­säu­re­ge­halt pro Liter liegt bei 4,5 Gramm.
  • Die Chap­ta­li­sie­rung ist erlaubt.
  • Alle in der EU emp­foh­le­nen Trau­ben­sor­ten sind zugelassen.
  • Ver­schnitte zwi­schen Wei­nen aus EU-Ländern sind möglich.
  • Weder Jahr­gang noch Rebsorte(n) müs­sen auf dem Eti­kett erscheinen.

Die Land­weine

Etwa 65 Pro­zent der euro­päi­schen Wein­pro­duk­tion beste­hen aus Tafel­wein. Ein gro­ßer Teil davon ist unver­käuf­lich. Rund ein Vier­tel des Tafel­weins muss darum jedes Jahr aus dem Markt genom­men und zu Indus­trie­al­ko­hol destil­liert wer­den. Um mehr ver­mark­tungs­fä­hige Tafel­weine zu erhal­ten, hat die EU 1973 eine Zwi­schen­ka­te­go­rie geschaf­fen: die Land­weine. Sie sol­len die Elite der Tafel­weine sein. Sie kom­men aus fest­ge­leg­ten Groß­re­gio­nen (oder Län­dern bzw. Dépar­te­ments), ihre Trau­ben­sor­ten sind genau defi­niert, sie müs­sen min­des­tens 0,5 Vol.% mehr auf­wei­sen als Tafel­weine und durch­weg tro­cken aus­ge­baut sein: süf­fige, schmack­hafte und preis­werte All­tags­weine. Frank­reich erzeugt fast 20 Pro­zent Land­weine, bei ande­ren Natio­nen hat sich der Land­wein nicht durchgesetzt.

Neue Welt

In den Län­dern außer­halb Euro­pas ist der Wein­bau weni­ger stark gere­gelt. Die USA haben seit 1983 über hun­dert Ursprungs­ge­biete für ihre Weine defi­niert (Ame­ri­can Viti­cul­tu­ral Areas, AVA), aber ohne dass damit Pro­duk­ti­ons­vor­schrif­ten ver­bun­den wären, etwa Men­gen­be­gren­zun­gen der Trau­ben­pro­duk­tion. Ansons­ten gibt es nur die Unter­schei­dung zwi­schen Table Wine (alle Weine bis 15,9 Vol.%), Des­sert Wine (ab 16 Vol.%) und Sparkling Wine (schäu­mend). Dafür gibt es bestimmte Eti­ket­ten­vor­schrif­ten: 85 Pro­zent des Weins müs­sen von der Reb­sorte stam­men, die auf dem Eti­kett ange­ge­ben ist. Glei­ches gilt für Aus­tra­lien, wäh­rend es in Süd­afrika und Chile nur 75 Pro­zent sein müs­sen. Vor­schrif­ten für die Begren­zung der Trau­ben­pro­duk­tion exis­tie­ren nicht. Chap­ta­li­sa­tion ist in allen die­sen Län­dern ver­bo­ten (in Neu­see­land gestat­tet), die Säu­re­zu­gabe (Azi­di­fi­ka­tion) hin­ge­gen ist erlaubt.