Unterste Qualitätskategorie für Wein nach der Weinordnung in der EU. Die qualitativen Ansprüche an Tafelweine sind niedrig, die Vorschriften hinsichtlich Traubenzusammensetzung, Alkoholgehalt, Hektarertrag etc. ziemlich großzügig. Die Trauben für Tafelwein können aus allen Ländern der EU stammen. Seit 1997 darf auf dem Etikett eines Tafelweins weder die Rebsorte noch der Jahrgang angegeben werden. Ein großer Teil des europäischen Tafelweins ist nicht vermarktbar und wird aus dem Markt genommen, um zu Industriealkohol destilliert oder zu Traubenmostkonzentrat verarbeitet zu werden. Die größten Tafelweinproduzenten in Europa sind Frankreich (Vin de Table) und Italien (Vino da Tavola).
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