Tafelwein

Unters­te Qua­li­täts­ka­te­go­rie für Wein nach der Wein­ord­nung in der EU. Die qua­li­ta­ti­ven Ansprü­che an Tafel­wei­ne sind nied­rig, die Vor­schrif­ten hin­sicht­lich Trau­ben­zu­sam­men­set­zung, Alko­hol­ge­halt, Hekt­ar­er­trag etc. ziem­lich groß­zü­gig. Die Trau­ben für Tafel­wein kön­nen aus allen Län­dern der EU stam­men. Seit 1997 darf auf dem Eti­kett eines Tafel­weins weder die Reb­sor­te noch der Jahr­gang ange­ge­ben wer­den. Ein gro­ßer Teil des euro­päi­schen Tafel­weins ist nicht ver­markt­bar und wird aus dem Markt genom­men, um zu Indus­trie­al­ko­hol destil­liert oder zu Trau­ben­most­kon­zen­trat ver­ar­bei­tet zu wer­den. Die größ­ten Tafel­wein­pro­du­zen­ten in Euro­pa sind Frank­reich (Vin de Table) und Ita­li­en (Vino da Tavo­la).

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