Geschmacksbezeichnung für Weine mit einem hohen Restzuckergehalt. Die Definition der Süße ist je nach Weinbauland bzw. Anbaugebiet unterschiedlich. Im Allgemeinen bezeichnet man einen Wein mit mehr als 45 Gramm Restzucker pro Liter als süß. Süße Schaumweine müssen mind. 50 Gramm Restzucker aufweisen. Unabhängig davon werden viele Weine auch mit sehr viel weniger Restzucker subjektiv als süß empfunden. Weinrechtlich sind sie jedoch als lieblich oder halbtrocken eingestuft.
- Jetzt teilen!
Kommentar hinzufügen