Gesetzlich nicht geregelte, daher wenig aussagekräftige Qualifizierung für einen Wein höherer Qualität. Normalerweise hat die Bezeichnung Selection nur weingutinterne Bedeutung. Lediglich in Deutschland ist der Begriff seit dem Jahrgang 2000 genau geregelt. Er steht für (geschmacklich) trockene Weine der Spitzenklasse, deren Trauben von ausgewählt guten Lagen stammen und von Hand gelesen wurden. Sie dürfen erst ab dem 1. September des auf die Lese folgenden Jahres abgefüllt werden. Der Restzuckergehalt darf höchstens doppelt so hoch sein wie die Säure. Der Alkoholgehalt muss mind. 12,2 Vol. % betragen. Das bedeutet: Der Wein entspricht in der deutschen Prädikatshierarchie einer Auslese. Außerdem müssen die Lagen als »Selections-Weinberge« bei den Weinbaubehörden angemeldet sein. Die dortigen Traubenerträge dürfen die Marke von 60 Hektoliter pro Hektar nicht überschreiten. Die Verwendung der Bezeichnung Selection auf dem Etikett ist freiwillig.
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