Selection

Gesetz­lich nicht gere­gel­te, daher wenig aus­sa­ge­kräf­ti­ge Qua­li­fi­zie­rung für einen Wein höhe­rer Qua­li­tät. Nor­ma­ler­wei­se hat die Bezeich­nung Sel­ec­tion nur wein­gut­in­ter­ne Bedeu­tung. Ledig­lich in Deutsch­land ist der Begriff seit dem Jahr­gang 2000 genau gere­gelt. Er steht für (geschmack­lich) tro­cke­ne Wei­ne der Spit­zen­klas­se, deren Trau­ben von aus­ge­wählt guten Lagen stam­men und von Hand gele­sen wur­den. Sie dür­fen erst ab dem 1. Sep­tem­ber des auf die Lese fol­gen­den Jah­res abge­füllt wer­den. Der Rest­zu­ckergehalt darf höchs­tens dop­pelt so hoch sein wie die Säu­re. Der Alko­hol­ge­halt muss mind. 12,2 Vol. % betra­gen. Das bedeu­tet: Der Wein ent­spricht in der deut­schen Prä­di­kats­hier­ar­chie einer Aus­le­se. Außer­dem müs­sen die Lagen als »Selections-Weinberge« bei den Wein­bau­be­hör­den ange­mel­det sein. Die dor­ti­gen Trau­ben­er­trä­ge dür­fen die Mar­ke von 60 Hek­to­li­ter pro Hekt­ar nicht über­schrei­ten. Die Ver­wen­dung der Bezeich­nung Sel­ec­tion auf dem Eti­kett ist freiwillig.