Rebschnitt

Beschnei­den des Reb­stocks, um ihn an die ent­spre­chen­de Erzie­hungs­form anzu­pas­sen und die Erträ­ge zu regu­lie­ren. Die Reben wer­den zu ver­schie­de­nen Zeit­punk­ten und mit unter­schied­li­cher Ziel­set­zung beschnit­ten. 1. Win­ter­schnitt. Ent­fer­nen der abge­ern­te­ten, ver­holz­ten Trie­be nach der Wein­le­se. Geschieht zwi­schen Novem­ber und Febru­ar. Dabei wer­den gleich­zei­tig die neu­en Frucht­ru­ten auf die gewünsch­te Anzahl von Augen zurück­ge­schnit­ten. Die­se Maß­nah­me dient der Ertrags­be­gren­zung für die kom­men­de Vege­ta­ti­ons­pe­ri­ode. Dabei unter­schei­det man zwi­schen Zap­fen­schnitt und Frucht­ru­ten­schnitt. 2. Ent­fer­nen über­zäh­li­ger Frucht­ru­ten nach den Spät­frös­ten Ende Mai. 3. Som­mer­schnitt oder Grün­schnitt. Her­aus­bre­chen oder Her­aus­schnei­den eines Teils der Trau­ben zum Zweck der Ertrags­re­du­zie­rung und Qua­li­täts­stei­ge­rung. Der Win­zer kann ent­we­der die Geschei­ne nach der Blü­te bzw. die grü­nen Trau­ben aus­dün­nen. Oder der Som­mer­schnitt fin­det bereits wäh­rend der Fär­bung (Vérai­son) der Trau­ben im August statt. Die Maß­nah­me dient dazu, nur eine klei­ne Anzahl Trau­ben aus­rei­fen zu las­sen und dadurch die Qua­li­tät der am Stock belas­se­nen Früch­te zu erhö­hen. Qua­li­täts­win­zer dün­nen bis zu 50 Pro­zent ihrer Trau­ben aus. Falls Spät­frös­te oder eine schlech­te Blü­te im Früh­jahr den Frucht­an­satz bereits auf natür­li­che Wei­se redu­ziert haben, kann auf einen Som­mer­schnitt ver­zich­tet werden.