Klon

griech., Zweig. Bedeu­tet im Wein­bau die Pro­duk­ti­on eines gene­tisch iden­ti­schen Reb­stocks. D. h., der Abkömm­ling weist die glei­che Erb­infor­ma­ti­on auf wie das Reben­ori­gi­nal. In der Pra­xis nur mög­lich durch eine vege­ta­ti­ve Ver­meh­rung, nicht durch Aus­saat von Samen­ker­nen. Eine Rebe kann auf drei Arten vege­ta­tiv ver­mehrt wer­den: 1. durch Steck­lin­ge, 2. durch Absen­ker und 3. durch Auf­pfrop­fen eines Rei­ses, der von der Ori­gi­nal­re­be stammt, auf eine neue Unter­lags­re­be. In allen Fäl­len ist die gene­ti­sche Infor­ma­ti­on des Klons mit der des Ori­gi­nals iden­tisch. Im Qua­li­täts­wein­bau ist die Klo­nung von Reben beson­ders dann wich­tig, wenn im Wein­berg Res­te von alten, noch nicht auf Mas­se­ner­trag selek­tier­ten Reben (oder Reb­stö­cke mit ande­ren erwünsch­ten Eigen­schaf­ten) vor­han­den sind, die ver­mehrt und neu aus­ge­pflanzt wer­den sol­len. Der Klon bleibt so lang erb­gleich, bis u. U. eine spon­ta­ne Muta­ti­on auftritt.