Halbtrocken

Geschmacks­be­zeich­nung für Wei­ne mit einer leich­ten Rest­sü­ße. Die­se darf nach der euro­päi­schen Gesetz­ge­bung bei max. 18 Gramm pro Liter lie­gen (bezie­hungs­wei­se die vor­han­de­ne Säu­re um nicht mehr als 10 Gramm über­schrei­ten). Halb­tro­cke­ne Schaum­wei­ne dür­fen sogar 33 bis 50 Gramm Rest­zu­cker auf­wei­sen, da die Koh­len­säu­re den süßen Geschmacks­ein­druck min­dert. In ande­ren Wein­bau­län­dern gel­ten für die ent­spre­chen­den Bezeich­nun­gen »demi sec« oder »off dry« ande­re Begrenzungen.