Durchgegoren

Eigen­schaft eines Weins, der kei­nen ver­gär­ba­ren Rest­zu­cker mehr ent­hält und gewis­ser­ma­ßen staub­tro­cken schmeckt (die Tole­ranz beträgt zwi­schen 1 und 2 Gramm Rest­zu­cker pro Liter). In der Wein­ge­setz­ge­bung sind nur tro­cke­ne, aber kei­ne durch­ge­go­re­nen Wei­ne vorgesehen.