Château

frz., Schloss (Mehr­zahl: Châ­teaux). In Frank­reich ver­wen­de­ter, beson­ders in Bor­deauxgebräuch­li­cher Name für ein Wein­gut oder einen Wein. Die Bezeich­nung ist in den letz­ten Jahr­zehn­ten infla­tio­niert wor­den. Hin­ter vie­len der gut 900 offi­zi­ell als Châ­teau regis­trier­ten Wein­gü­ter im Bor­de­lais ver­ber­gen sich schlich­te Höfe, Wohn­häu­ser oder Vil­len ohne jede schloss­ähn­li­chen Struk­tu­ren. Der Begriff Châ­teau ist so zu einem Mar­ken­ar­ti­kel gewor­den, der bei vie­len Ver­brau­chern irre­füh­ren­de Asso­zia­tio­nen von Nobi­li­tät oder Aris­to­kra­tie her­vor­ruft. Seit eini­gen Jah­ren ist die Ver­wen­dung die­ser Bezeich­nung jedoch gesetz­lich ein­ge­schränkt. Nach gel­ten­dem fran­zö­si­schem Recht darf nun der Begriff nur noch für Qua­li­täts­wei­ne (AOC) ver­wen­det wer­den bzw. für ein Wein­gut, das gewis­sen bau­li­chen Ansprü­chen genügt ( Das Châ­teau). Die Wor­te »mise en bou­teil­le au châ­teau« (Schloss­ab­füll­lung) auf dem Eti­kett bedeu­ten, dass der Wein auf dem Wein­gut durch den Besit­zer abge­füllt wor­den sein muss (Erzeu­ge­r­ab­fül­lung).