Historische Qualitätsbezeichnung für deutsche Riesling-Weine gehobenen Niveaus. Er hat nichts mit der heutigen Bezeichnung Kabinett zu tun. In den meisten Fällen handelte es sich bei Cabinetweinen um Spätlesen und Auslesen. Der Ausdruck geht auf einen bestimmten Raum im Keller des Klosters Eberbach (»Cabinet«) zurück, in dem naturreine (d. h. unchaptalisierte) Weine aufbewahrt wurden. 1971 wurde der Begriff Cabinet durch das Deutsche Weingesetz verboten.
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