Cabinet

His­to­ri­sche Qua­li­täts­be­zeich­nung für deut­sche Ries­ling-Wei­ne geho­be­nen Niveaus. Er hat nichts mit der heu­ti­gen Bezeich­nung Kabi­nett zu tun. In den meis­ten Fäl­len han­del­te es sich bei Cabi­net­wei­nen um Spät­le­sen und Aus­le­sen. Der Aus­druck geht auf einen bestimm­ten Raum im Kel­ler des Klos­ters Eber­bach (»Cabi­net«) zurück, in dem natur­rei­ne (d. h. unchap­ta­li­sier­te) Wei­ne auf­be­wahrt wur­den. 1971 wur­de der Begriff Cabi­net durch das Deut­sche Wein­ge­setz verboten.