Am Frei­tag letz­ter Woche haben auf Ver­an­las­sung der Staats­an­walt­schaft Wies­ba­den 13 Beamte der hes­si­schen Wein­kon­trolle und der Poli­zei das Wein­gut  Schön­born in Hat­ten­heim (Rhein­gau) durch­sucht und zahl­rei­che Unter­la­gen beschlag­nahmt. Die Ermitt­lun­gen rich­ten sich gegen den Guts­lei­ter Peter Barth. Ihm wird ein Ver­stoss gegen das Wein­ge­setz vor­ge­wor­fen. Kon­kret ist jedoch nicht bekannt, wel­cher Ver­stoss began­gen sein soll. Spe­ku­liert wird über den Ein­satz neuer önolo­gi­scher Ver­fah­ren bei der Vini­fi­zie­rung sowie über Falsch­de­kla­ra­tion von Wein. Staats­an­walt Hart­mut Ferse hat für diese Woche eine Erklä­rung angekündigt.

Auf­se­hen erregt der Fall inso­fern, als Schloss Schön­born Mit­glied im VDP und über den gröss­ten Besitz an Ers­ten Lagen im Rhein­gau ver­fügt. Paul Graf von Schön­born, der Besit­zer, musste bereits ein­räu­men, dass nicht alle Wein­berge des Gutes im bes­ten Zustand seien. Hier­ge­gen kann jedoch nicht ermit­telt wer­den. Aus­ser­dem sei bereits ein Kon­zept erar­bei­tet wor­den, um die not­wen­di­gen Ver­bes­se­run­gen im Wein­berg durchzuführen.


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