Unabhängiges Gericht gibt den 11 Gegenklägern Recht
Am 4. Juni 2012 hat das Verwaltungsgericht in Rom nun sein Urteil gesprochen. Es hat den elf Gegenklägern Recht gegeben. Die Bezeichnung Cannubi „tout court“ darf nicht auf die Unterzonen angewendet werden. „Der Beschluss ist umso wertvoller, als hier ein unabhängiges Gericht und kein politisches Komitee geurteilt hat“, sagt Maria Teresa Mascarello. „Für uns ist die Entscheidung ein Sieg.“
Was die Entscheidung für die Barolo-Trinker bedeutet? Wenig. Sie sind in der Regel nicht mit der Klein-Geografie des Anbaugebiets vertraut. Vertraut sind sie dafür mit den Weinen. Sie lieben ihren Brezza oder Scavino, ihren Chiarlo oder Pira, ihren Borgogno oder Mascarello. Maria Teresa Mascarello, die sich so vehement für den korrekten Gebrauch der Lagenbezeichnungen einsetzt, verzichtet übrigens wie ihr Vater konsequent auf deren Nennung auf dem Etikett ihres eigenen Barolo, obwohl sie sowohl im Herzstück Cannubi einen Hektar Reben besitzt als auch in der Nebenlage San Lorenzo.
Ähnlich ist die Situation bei Giuseppe Rinaldi, dessen Barolo unter Kennern ebenfalls hohes Ansehen genießt. Der größte Teil der Trauben für diesen Wein kommt aus der Lage Cannubi S. Lorenzo. Doch eine Lagenbezeichnung trägt der Wein nicht.
Auch die Nachbarzonen bringen bestes Lesegut hervor
Anders der Barolo von Sandrone. Er heißt Cannubi Boschis, kommt also aus einer der vier Nachbarzonen (aus dem Herzstück von Cannubi stammt nur ein kleiner Teil von Sandrones Trauben). Der Wertschätzung des Weins tut das keinen Abbruch – er ist der teuerste aller Cannubi-Barolo. Das zeigt, dass auch die Unterzonen Spitzen-Lesegut liefern, wenn die Winzer ordentlich arbeiten. Die echte Klassifikation wird also vom Markt gemacht, und die korrespondiert nicht immer mit der Herkunft der Trauben.
Übrigens ist der Streit durch den Gerichtsbeschluss ebenso wenig beigelegt wie der daraus entstandene Kleinkrieg unter den Cannubi-Nachbarn. Ernesto Abbona und seine Mitstreiter wollen sich, so hört man, mit der Niederlage nicht abfinden. Sie planen, das höchste Gericht anzurufen.
Und noch etwas: 2008 war ein großer Jahrgang für den Barolo, nicht nur in der Lage Cannubi.
Die Lagen-Karten stammen von Alessandro Masnaghetti und sind über den Internetshop der Zeitschrift Merum zum Preis von jeweils 7 Euro erhältlich.





Bartolo Mascarello soll geklagt haben. Ist der leider nicht schon seit Jahren tot.
Mit besten Grüssen
W. Meier
Bartolo Mascarello ist 2005 verstorben. Steht im Text. Geklagt hat das gleichnamige Weingut.