Unab­hän­gi­ges Gericht gibt den 11 Gegen­klä­gern Recht

Etiketten Paolo Scavino, Sandrone und Virna

Am 4. Juni 2012 hat das Ver­wal­tungs­ge­richt in Rom nun sein Urteil gespro­chen. Es hat den elf Gegen­klä­gern Recht gege­ben. Die Bezeich­nung Can­nubi „tout court“ darf nicht auf die Unter­zo­nen ange­wen­det wer­den. „Der Beschluss ist umso wert­vol­ler, als hier ein unab­hän­gi­ges Gericht und kein poli­ti­sches Komi­tee geur­teilt hat“, sagt Maria Teresa Mas­ca­rello. „Für uns ist die Ent­schei­dung ein Sieg.“

Etiketten Einaudi, Fenocchio und Fratelli Serio & Battista BorgognoWas die Ent­schei­dung für die Barolo-Trinker bedeu­tet? Wenig. Sie sind in der Regel nicht mit der Klein-Geografie des Anbau­ge­biets ver­traut. Ver­traut sind sie dafür mit den Wei­nen. Sie lie­ben ihren Brezza oder Sca­vino, ihren Chi­arlo oder Pira, ihren Bor­go­gno oder Mas­ca­rello. Maria Teresa Mas­ca­rello, die sich so vehe­ment für den kor­rek­ten Gebrauch der Lagen­be­zeich­nun­gen ein­setzt, ver­zich­tet übri­gens wie ihr Vater kon­se­quent auf deren Nen­nung auf dem Eti­kett ihres eige­nen Barolo, obwohl sie sowohl im Herz­stück Can­nubi einen Hektar Reben besitzt als auch in der Neben­lage San Lorenzo.

Ähnlich ist die Situa­tion bei Giu­seppe Rinaldi, des­sen Barolo unter Ken­nern eben­falls hohes Anse­hen genießt. Der größte Teil der Trau­ben für die­sen Wein kommt aus der Lage Can­nubi S. Lorenzo. Doch eine Lagen­be­zeich­nung trägt der Wein nicht.

Auch die Nach­bar­zo­nen brin­gen bes­tes Lese­gut hervor

Cannubi und Nachbarlagen | Foto: © Enogea

Can­nubi und Nach­bar­la­gen | Foto: © Enogea

Anders der Barolo von San­drone. Er heißt Can­nubi Boschis, kommt also aus einer der vier Nach­bar­zo­nen (aus dem Herz­stück von Can­nubi stammt nur ein klei­ner Teil von San­dro­nes Trau­ben). Der Wert­schät­zung des Weins tut das kei­nen Abbruch – er ist der teu­erste aller Cannubi-Barolo. Das zeigt, dass auch die Unter­zo­nen Spitzen-Lesegut lie­fern, wenn die Win­zer ordent­lich arbei­ten. Die echte Klas­si­fi­ka­tion wird also vom Markt gemacht, und die kor­re­spon­diert nicht immer mit der Her­kunft der Trauben.

Übri­gens ist der Streit durch den Gerichts­be­schluss ebenso wenig beige­legt wie der dar­aus ent­stan­dene Klein­krieg unter den Cannubi-Nachbarn. Ernesto Abbona und seine Mit­strei­ter wol­len sich, so hört man, mit der Nie­der­lage nicht abfin­den. Sie pla­nen, das  höchste Gericht anzurufen.

Und noch etwas: 2008 war ein gro­ßer Jahr­gang für den Barolo, nicht nur in der Lage Cannubi.

Die Lagen-Karten stam­men von Ales­san­dro Mas­na­ghetti und sind über den Inter­net­shop der Zeit­schrift Merum zum Preis von jeweils 7 Euro erhältlich.


  2 Antworten zu “Alles Cannubi oder nicht? Krieg um die beste Barolo-Lage”

  1. Bar­tolo Mas­ca­rello soll geklagt haben. Ist der lei­der nicht schon seit Jah­ren tot.
    Mit bes­ten Grüs­sen
    W. Meier

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