Die Befürch­tun­gen von Win­zern und Wein­gü­tern sind Rea­li­tät gewor­den. Ab 1. Juli 2012 müs­sen nach einem EU-Beschluss alle Weine neben dem Schwe­fel­hin­weis („Ent­hält Sul­fite“) auch den Hin­weis „Ent­hält Milch­ka­sein“ bezie­hungs­weise „Ent­hält Eial­bu­min“ auf das Eti­kett dru­cken. Die bei­den Sub­stan­zen wer­den aus Milch bezie­hungs­weise aus Eiweiss gewon­nen und oft zur Klä­rung von Wei­nen ein­ge­setzt. Sie bin­den unsicht­bare Trub­stoffe und flo­cken sie aus. Milch und Eiweiss gel­ten als all­er­gene Stoffe, die bei bestimm­ten Per­so­nen­krei­sen Unver­träg­lich­keits­re­ak­tio­nen her­vor­ru­fen können.

Die Wein­wirt­schaft hatte sich gegen die zusätz­li­che Anga­be­pflicht vehe­ment gewehrt und argu­men­tiert, dass die Eiweiss­flo­cken durch Fil­tra­tion wie­der aus dem Wein ent­fernt wer­den, so dass keine All­er­gie­ge­fahr bestehe. Die Euro­päi­sche Behörde für Lebens­mit­tel­si­cher­heit (EFSA) ver­trat jedoch die Mei­nung, dass ein Rest­ri­siko durch Rück­stände von Kasein und Albu­min nicht aus­zu­schlie­ßen sei. Immer­hin mil­derte sie ihre Hal­tung dahin­ge­hend ab, dass der Warn­hin­weis nur für Weine obli­ga­to­risch sei, die den Grenz­wert von 25 Mikrogramm/Liter über­schrei­ten. Für Weine, die unter­halb die­ses Wer­tes lie­gen, ist eine ent­spre­chende Eti­ket­ten­an­gabe auch in Zukunft nicht erforderlich.

Die genauen Eti­ket­ten­for­mu­lie­run­gen lauten:

“Ent­hält Milch”, “Ent­hält Milch­pro­dukte”, “Ent­hält Milch­ka­sein” oder “Ent­hält Michprotein”

“Ent­hält Ei”, “Ent­hält Eipro­dukte”, “Ent­hält Eipro­tein”, “Ent­hält Eily­so­zyme” oder “Ent­hält Eialbumin”

Sind im Wein meh­rere All­er­gene prä­sent, reicht auch die For­mu­lie­rung “Ent­hält Sul­fite, Milch, Ei”

Die Bestim­mung gilt für alle Weine, die nach dem 30. Juni 2012 in einem der 27 EU-Staaten in Ver­kehr gebracht wer­den. Es ist des­halb damit zu rech­nen, dass eine grosse Menge von Wei­nen noch vor dem Stich­tag in den Markt gebracht wird. Die Folge: Es wer­den ab Juli Weine mit und ohne All­er­gie­hin­weis im Regal ste­hen – für Ver­brau­cher zunächst ein­mal höchst irri­tie­rend. Der Han­del darf Weine ohne All­er­gie­hin­weis bis zum rest­lo­sen Aus­ver­kauf anbieten.

Umstrit­ten ist die All­er­gen­kenn­zeich­nung auch des­halb, weil sie nur für Wein und nicht für zahl­rei­che andere Pro­dukte gilt, die eben­falls ver­steckte Milch­ei­weiss­stoffe ent­hal­ten, oft sogar in sehr viel höhe­ren Dosen als Wein: Kuchen, Kekse, Mayon­naise zum Beispiel.

 

 

 

 


  Eine Antwort zu “Ab 1. Juli Allergiekennzeichnung Wein”

  1. [...] Priewe weist auf weinkenner.de  dar­auf hin, daß Kuchen, Kekse, Mayon­naise viel höhere Dosen an Eiweiss enthalten – [...]

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